VERKEHRSBERUHIGTE ZONE – ZTL

Isola pedonale

Die Gemeindeverwaltung von Jesolo hat beschlossen auch im  Jahr 2015 Maßnahmen zur Verkehrseinschränkung in den Gebieten, die vom Fremdenverkehr am meisten betroffen sind, anzuwenden.

Zu diesem Zwecke werden in einigen Gebieten der Küstenstraße Verkehrsberuhigte Zonen (ZTL) eingerichtet, in denen für Kraftfahrzeuge Fahr- und Halteverbot und für Roller und ähnliche Fahrzeuge Fahrverbot besteht.

Die ZTL gelten ab Freitag, dem 12. Juni bis Montag, den 14. September 2015, von 20.00 bis 6.00 Uhr des folgenden Tages, in folgenden Strecken der Küste:

 
 

Außerdem dürfen auf den Fahrradwegen der obengenannten verkehrsberuhigten Zonen vom 12. Juli bis 24. August, zwischen 21:30 und 23:30 Uhr, keine Fahrräder mit vier oder mehr Rädern fahren.

Während die verkehrsberuhigten Zonen gelten, müssen alle in den oben aufgelisteten Straßen und Plätzen stehenden Fahrzeuge von den Interessierten spätestens bis zum Beginn der ZTL entfernt werden.

Der Zugang und Verkehr in den ZTL ist  in Bedarfsfällen mit einer entsprechenden Genehmigung, die von der örtlichen Polizeidienststelle erteilt wird, möglich.

 
 
 

Zu weiteren Informationen

Örtliche Polizeidienststelle
Rathaus Jesolo
Via S. Antonio 11 (1. Stock)
Öffnungszeiten: von montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr; dienstags und donnerstags von 15.00 bis 18.00 Uhr. Samstags und an Feiertagen geschlossen
Telefon 0421 359190
Fax 0421 359175
E-Mail polizia.municipale@comune.jesolo.ve.it
Pec polizialocalejesolo@legalmail.it
 


Quelle: Presseamt der Gemeinde Jesolo
E-Mailcomunicazione@comune.jesolo.ve.it

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